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   BVerwG, 29.03.1962 - III C 126.61   

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https://dejure.org/1962,414
BVerwG, 29.03.1962 - III C 126.61 (https://dejure.org/1962,414)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1962 - III C 126.61 (https://dejure.org/1962,414)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1962 - III C 126.61 (https://dejure.org/1962,414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LAG § 11 Abs. 2 Nr. 3 (letzter Halbsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 107
  • MDR 1962, 674
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.11.1961 - IV C 339.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1962 - III C 126.61
    Der Senat schließt sich daher der Ansicht des gleichfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. November 1961 - BVerwG IV C 339.60 - (MDR 1962 S. 244) an, wonach auch die Aussiedlung eines in seine Heimat zurückgekehrten Vertriebenen erneut eine Vertreibung darstellen kann, ohne daß es noch darauf ankommt, ob die erste Vertreibung mit einem Verlust des Wohnsitzes verbunden war.
  • BVerwG, 25.05.1961 - III C 177.60

    Ablehnung der Gewährung der Hausratsentschädigung wie auch Kriegsschadensrente

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1962 - III C 126.61
    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG III C 177.60 - (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 26 zu § 11 LAG), in dem die Rückkehr eines Vertriebenen mit seiner Anerkennung als Aussiedler bereits als vereinbar angesehen worden ist, auf die Erhaltung des Wohnsitzes abgestellt hat, vermag er diese Ansicht nicht aufrechtzuerhalten.
  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von

    Wenn nach dem BVFG eine Anerkennung als Vertriebener nur einmal erfolgt und dieser Status grundsätzlich auch nicht durch eine Rückkehr in ein Vertreibungsgebiet verloren geht (vgl. BVerwGE 9, 5, 6 ff.; BVerwG, RLA 1962, 169, 170; BVerwG Buchholz 427.3 § 11 Nr. 52; Buchholz 412.3 § 1 Nr. 51), so folgt daraus nicht, daß eine erneute Vertreibung rechtlich ausgeschlossen wäre (vgl. BVerwG, RLA 1962, 169, 170; BVerwGE 14, 107, 108; LSG Niedersachsen, Breithaupt 1964 497 f).

    Diese Regelung wurde vom BVerwG dahin ausgelegt, daß nur die erstmalige Begründung eines Wohnsitzes in den Vertreibungsgebieten nach dem 8. Mai 1945 dem Erwerb der Aussiedlereigenschaft entgegenstehe (vgl. BVerwG, RLA 1962, 169, 170; BVerwGE 14, 107, 108; 14, 130, 131).

    Es spricht daher einiges dafür, hier wieder auf die Rechtsprechung zur ursprünglichen Fassung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG (vgl. BVerwG, RLA 1962, 169, 170; BVerwGE 14, 107, 108; 14, 130, 131) zurückzugreifen.

  • BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anerkennung als Aussiedlerin

    Auch wenn - was hier nicht entscheidungsbedürftig ist und deshalb zugunsten der Klägerin unterstellt wird - dieser Status durch Rückkehr in das Vertreibungsgebiet nicht berührt wird (bejahend bei Rückkehr in dasselbe Vertreibungsgebiet: BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58]; Urteil vom 17. November 1961 - BVerwG IV C 339.60 - [RLA 162, 169]; Urteil vom 29. März 1962 - BVerwG III C 126.61 - vgl. auch Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, § 11 LAG Anm. 10 S. 53), müßte die Klägerin insoweit daran scheitern, daß der Geschädigte nach § 9 FG die Feststellung eines Vertreibungsschadens nur unter den Stichtagsvoraussetzungen des § 230 LAG verlangen kann.

    Auch das Urteil vom 29. März 1962 - BVerwG III C 126.61 - (BVerwGE 14, 107 - ZLA 1962, 310), sprach unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung aus, wer in Bein Vertreibungsgebiet zurückgekehrt sei, sei nicht von Ansprüchen als Aussiedler ausgeschlossen, selbst wenn er bei der ersten Vertreibung seinen Wohnsitz bereits verloren gehabt habe.

  • BVerwG, 10.05.1990 - 3 C 55.87

    Feststellung von Vertreibungsschäden nach dem Feststellungsgesetz (FG) -

    Er geht durch nachträgliche Ereignisse, hier etwa durch Aufenthaltnahme in einem anderen Vertreibungsstaat, nicht wieder verloren (vgl. Urteile vom 17. November 1961 - BVerwG 4 C 339.60 - in RLA 62, 169, vom 29. März 1962 - BVerwG 3 C 126.61 - in BVerwGE 14, 107 = ZLA 62, 310, vom 18. April 1962 - BVerwG 4 C 130.61 - in BVerwGE 14, 130 [BVerwG 18.04.1962 - IV C 130/61] = Buchholz 427.3 § 11 Nr. 31, vom 21. November 1974 - BVerwG 3 C 22.73 - in BVerwGE 47, 209/212 und vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 284.86 - in Buchholz 412.3 § 1 Nr. 38 = IFLA 89, 8).

    In der Rechtsprechung wurde die Anwendung der Ausschlußregelung - vom Gesetzeszweck ausgehend - nicht für gerechtfertigt gehalten in den Fällen, in denen Personen nach vollendeter Vertreibung in ihr Vertreibungsgebiet zurückgekehrt oder auf dem Wege dorthin in einem anderen Aussiedlungsstaat "steckengeblieben" sind (Urteile vom 17. November 1961 - BVerwG 4 C 339.60 - a.a.O., vom 29. März 1962 - BVerwG 3 C 126.61 - a.a.O. und vom 18. April 1962 - BVerwG 4 C 130.61 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.06.1962 - III B 123.61

    Ausschluss eines Aussiedlers aus den in § 11 Abs. 2 Nr. 3 Lastenausgleichgesetz

    Bestätigung von BVerwG III C 126.61, BVerwG IV C 339.60 und BVerwG IV C 130.61.

    In seinem Urteil vom 29. März 1962 - BVerwG III C 126.61 - hat der Senat entschieden, daß ein Aussiedler aus den in § 11 Abs. 2 Nr. 3 LAG bezeichneten Gebieten nur dann von der Anerkennung als Vertriebener ausgeschlossen ist, wenn er nach dem 8. Mai 1945 erstmalig einen Wohnsitz in diesen Gebieten begründet hat.

  • BVerwG, 18.05.1992 - 9 B 320.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Da die Beschwerde lediglich auf die vorstehende, nicht durchgreifende Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützt wird und das Revisionsgericht - von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen - lediglich den geltend gemachten Revisionszulassungsgrund im Beschwerdeverfahren prüfen darf, kann dahinstehen, ob die Revision bei einer Rüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 VwGO im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1959 - BVerwG 4 C 47.58 - (BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58] ), vom 29. März 1962 - BVerwG 3 C 126.61 - (BVerwGE 14, 107), vom 18. April 1962 - BVerwG 4 C 130.61 - (BVerwGE 14, 130 [BVerwG 18.04.1962 - IV C 130/61] ), vom 21. November 1974 - BVerwG 3 C 22.73 - (BVerwGE 47, 209) und vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - (BVerwGE 55, 40) hätte zugelassen werden können.
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